Wahlarzt

Wahlärzte sind niedergelassene Privatärzte ohne Kassenverträge, welche die erbrachten Leistungen nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen verrechnen können.

PatientInnen können durch Einreichung der Honorarnote Anteile des geleisteten Tarifsatzes von ihrer Krankenkasse zurückfordern.

 

Nur PatientInnen haben das Recht bei Ihrer Krankenkasse Nachforderungen zu stellen, wenn die erste Honorarrückerstattung durch die Krankenkasse nicht ausreichend erscheint.

 

Die Wahlarzt-Rezepte werden von der Apotheke wie Kassen-Rezepte behandelt, ebenso die Überweisungen, Verordnungen und Zuweisungen zu den jeweiligen Instituten.